Umgang mit Gefahrstoffen
Gefahrstoffe sind ein wesentlicher Teil unserer Arbeitswelt. Der sichere Umgang mit ihnen ist eine wichtige Aufgabe aller Arbeitsbereiche. Beim Umgang mit Gefahrstoffen ist es von zentraler Bedeutung, dass dem Unternehmer alle sicherheitsrelevanten Informationen vorliegen.
Mit der Gefahrstoffverordnung aus dem Jahre 2005 und der Neufassung 2010 sind die Anforderungen an den Arbeitsschutz die Schutzmaßnahmen gestiegen. Der Unternehmer bzw. Arbeitgeber wird im Bereich des Gefahrstoffmanagements stärker in die Pflicht genommen: Besonderen Wert legt daher der Gesetzgeber auf die Gefährdungsbeurteilungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und den daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen. Not- und Unfallpläne, Regelungen zum Brand- und Explosionsschutz sowie die Informationspflicht (Unterweisungen) gegenüber den Mitarbeitern sind weitere wichtige Bestandteile des betrieblichen Gefahrstoffmanagement.