Bestellung als Brandschutzbeauftragter im Unternehmen
„Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss!“
Oberverwaltungsgericht Münster, 10 A 363/86 v. 11.12.87
Brandschutz = Unternehmensschutz
Zum Schutz von Menschen, Tieren, Umwelt und Sachwerten vor gefährlichen Einwirkungen wurden in Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien die Betreiber von Anlagen und Unternehmer verpflichtet, u.a. qualifizierte Fachkräfte mit bestimmten Aufgaben im Brandschutz zu bestellen.
Für den Brandschutz sind in Betrieben aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, Auflagen von Behörden oder Sachversicherern oder dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung Brandschutzbeauftragte zu bestellen, die durch ihre qualifizierte Ausbildung und Erfahrung dem Unternehmer als kompetenter Ansprechpartner für brandschutzrelevante Fragestellungen zur Verfügung stehen.
In der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Ausgabe Mai 2018 sind Brandschutzbeauftragte zum betrieblichen Brandschutz genannt. Ermittelt der Unternehmer eine erhöhte Brandgefährdung, kann die Benennung von Brandschutzbeauftragten erforderlich sein, die eine beratende und unterstützende Funktion übernehmen.
Diese mit der VdS Richtlinie 3111 und vfdb-Richtlinie 12-09/01 textgleiche DGUV Information legt Mindestanforderungen an die Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten fest und gibt Hilfestellungen für die Umsetzung der Anforderungen für eine geeignete betriebliche Brandschutzorganisation.
Als externer Brandschutzbeauftragter gemäß vfdb (12-09/01) sowie der CFPA und meiner über 25 jährigen Tätigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr, überwiegend in Führungspositionen, unterstütze ich Sie bei der Umsetzung von Brandschutzvorschriften, die sich aus den gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerken ergeben.
Durch meine Qualifikationen bin ich in der Lage Sie in allen Fragen des Brandschutzes kompetent und praxisbezogen zu beraten. Hierzu zählen unter anderem:
- Analyse und Beratung hinsichtlich des Ist-Zustands
- Aufstellen von Brandschutzordnungen und Einhaltung rechtlicher Vorgaben (z.B. Alarm- und Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne, Regelungen bei feuergefährlichen Arbeiten (Heißarbeiten) usw.)
- Ausbildung und Schulung (Unterweisung) von Mitarbeitern
- Erfassung der Brandgefahren und Ableitung von sicherheitstechnischen Lösungsvorschlägen
- Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren im Betrieb
- Teilnahme an bzw. Durchführung von Brandschutzbegehungen
- Einweisung auf innerbetriebliche Brandschutzeinrichtungen
- Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen
- Erstellung der betrieblichen Brandschutzordnungen
- Durchführung von Räumungsübungen
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde, der Feuerwehr und dem Sachversicherer
Diese Vorteile bietet ein externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen:
- Rechtssicherheit
- Lösungsorientierte Beratung
- Kein Zeitaufwand für die Unterrichtsvorbereitung und Ausarbeitung von Unterlagen.
- Keine Bindung interner Ressourcen
- Objektive Hinweise nach Betriebsbegehungen
- Alles aus einer Hand
Wollen Sie mehr über diese Themen erfahren und wie Sie die Brandschutzbestimmungen im Unternehmen künftig sicher, pragmatisch und kostengünstig gewährleisten können?
Dann vereinbaren Sie gleich einen Termin mit uns telefonisch unter der 0 47 41 – 901 673 oder per E-Mail unter info@abd-buchin.de!
Brandschutzhelferausbildung und Feuerlöschtraining
ABD-Buchin garantiert Ihnen nicht nur die Umsetzung von Brandschutzvorschriften und Einhaltung der rechtlichen Verordnungen, sondern bietet darüber hinaus Brandschutzhelferausbildung und Feuerlöschtrainings zur Sicherheitsprävention an.