Brandschutzhelferausbildung und Feuerlöschertraining für Ihr Unternehmen
Brandschutzhelfer gem. § 10 ArbSchG
Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz.
Gemäß Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, geeignete Maßnahmen für den Brand- und Notfall zu treffen. Dies betrifft insbesondere die Brandbekämpfung und Evakuierung im Unternehmen. Unverzichtbar hierbei ist die Ausbildung und Bestellung von Brandschutzhelfern, um dieser Verpflichtung gerecht zu werden.
Konkretisiert werden die Anforderungen an Brandschutzhelfer in der technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2. Hier werden die theoretischen Inhalte einer Unterweisung und praktische Übungen mit Feuerlöscheinrichtungen vorgegeben. Sind die Inhalte der ASR im Betrieb umgesetzt, so erfüllt der Arbeitgeber die gesetzlichen Forderungen.
Durch die Teilnahme an unserer Unterweisungs erfüllen Sie Ihre Verpflichtung gemäß § 10 des Arbeitsschutzgesetzes und erfüllen die Vorgaben der ASR A2.2 in Bezug auf normale und auf erhöhte Brandgefährdung.
Die Notwendigkeit der Brandschutzhelferausbildung und des Feuerlöschertrainings ergibt sich u.a. aus folgenden Rechtsgrundlagen:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): § 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
- Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1): § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer“
In der Unterweisung werden alle erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für die Funktion des Brandschutzhelfers vermittelt. Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, im Ernstfall die erforderlichen Maßnahmen gezielt zu ergreifen
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer erfolgt im Rahmen einer fachkundigen Unterweisung sowie einer praktischen Übung.
Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes, Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöschgeräten, die Gefahren durch Feuer sowie das richtige Verhalten im Brandfall.
Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten innerhalb eines Unternehmens ist in der Regel ausreichend.
Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität erforderlich sein. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Urlaub oder Krankheit zu berücksichtigen.
Alle Schulungen werden als „Inhouse-Schulung“ direkt bei Ihnen durchgeführt. Somit können Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt und die Schulung in der betrieblichen Umgebung durchgeführt werden.
Die praktische Feuerlöscherübung wird mit umweltschonenden Wasser-Übungsfeuerlöschern durchgeführt. Unser Feuerlöschtrainer arbeitet mit Propangas.
Verschaffen Sie sich einen ersten Eindruck von unserem KriBa-Feuerlöschrainer: