SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitskoordinator) auf Baustellen
Sobald auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Gewerke und Arbeitgeber tätig werden, muss vom Bauherrn bzw. Bauherrin ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) für das Bauvorhaben bestellt werden.
Als SiGeKo stehe ich Ihnen während der Planung und Ausführung des jeweiligen Bauvorhabens zu Seite und übernehmen die Koordination auf der Baustelle gemäß Baustellenverordnung (BaustellV) und den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB). Die Betreuung richtet sich nach Art und Umfang des Projekts und schafft die Grundlagen für eine sichere Baustelle.
Leistungsübersicht
Planungsphase:
- Erstellung der Baustellenvorankündigung
- Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
- Erstellung der Baustellenordnung
- Erstellung von Notfallplänen
Ausführungsphase:
- Überwachung der im SiGe-Plan definierten Vorgaben
- Durchführung und Dokumentation von Begehungen und Sicherheitsbesprechungen
- Fortschreibung und Anpassung des SiGe-Plans an sich verändernde Bedingungen
Ab wann benötige ich einen SiGeKo?
Aktivitäten nach der Baustellenverordnung:
Beschäftige | Umfang d. Arbeiten | Berücksichtigung allg. Grundsätze nach §4 ArbSchG bei der Planung | Vorankündigung | Koordinator | SiGe-Plan | Unterlage (§ 3 Abs. 2 Nr. 3) |
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B. eines Arbeitgebers | kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage | ja | nein | nein | nein | nein |
B. eines Arbeitgebers | kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage und besonders gefährliche Arbeiten | ja | nein | nein | nein | nein |
B. eines Arbeitgebers | größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage | ja | ja | nein | nein | nein |
B. eines Arbeitgebers | größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und besonders gefährliche Arbeiten | ja | ja | nein | nein | nein |
mehrerer Arbeitgeber die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden | kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage | ja | nein | ja | nein | ja |
mehrerer Arbeitgeber die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden | kleiner 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage jedoch besonders gefährliche Arbeiten | ja | nein | ja | ja | ja |
mehrerer Arbeitgeber die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden | größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage | ja | ja | ja | ja | ja |
mehrerer Arbeitgeber die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden | größer 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und besonders gefährliche Arbeiten | ja | ja | ja | ja | ja |